Haben Sie gewusst, dass Sie als pflegebedürftige Person einen Umzugskostenzuschuss von der Pflegekasse erhalten können, sofern der Umzug eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ darstellt!?
Die Grundlage für diesen möglichen Zuschuss zu den Umzugskosten im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist in § 40 Absatz 4 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) gesetzlich geregelt.
Der Umzug muss eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme darstellen. Und der Umziehende muss einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) haben. Der Umzug muss also dem Zweck dienen, die Wohnsituation und damit die Möglichkeiten der Pflege zu ermöglichen bzw. erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Ja, Anspruch auf einen Umzugskostenzuschuss nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI hat man bereits ab dem Pflegegrad 1.
Der Umzug muß dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, sie zu erleichtern oder aber auch eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die neue Wohnung muss signifikante Vorteile gegenüber der bisherigen Wohnstätte bieten.
Durch den Umzug soll die Pflege in der Häuslichkeit auf Dauer ermöglicht werden. Der Umzug in die neue Wohnung soll die Pflege bzw. die Pflegemöglichkeit für die zu pflegende Person ermöglichen bzw. verbessern. Dies kann aber auch durch eine Erleichterung für die pflegende Person erfolgen.
Signifikante Vorteile sind bspw.
Ja, der Anspruch auf einen Umzugskostenzuschuß besteht auch für einen Umzug in ambulante Wohnformen.
Ambulante Wohnformen sind bspw.:
Sollte der Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim alternativlos sein, sollte bei der Pflegekasse in jedem Fall vorher angefragt werden, ob die Umzugskosten auch in diesem Fall bezuschusst werden.
Um den gesetzlich geregelten Umzugskostenzuschuss im Rahmen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Den Umzugskostenzuschuss übernimmt Ihre Pflegekasse.
Die für Sie zuständige Pflegekasse ist immer direkt bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Der Umzugskostenzuschuss beträgt bis zu maximal 4180,00 Euro für eine Person mit Pflegegrad, im Rahmen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen eines Haushalts umziehen, kann sich die Summe erhöhen.
Der Zuschuss wird nur in Höhe der erforderlichen Kosten geleistet. Im Fall, dass diese geringer als der maximale Zuschussbetrag sind, besteht kein Auszahlungsanspruch.
Ja, den Umzugskostenzuschuss kann man tatsächlich mehrfach erhalten. Für den Fall, dass sich die Pflegesituation ändert (z. B. Verschlechterung des Pflegegrades) oder ein erneuter Umzug aufgrund einer neuen, zwingenden Notwendigkeit erfolgen muss, weil eine weitere Anpassung des Wohnraums erforderlich ist.
Grundsätzlich hat jede Person, die in dem betroffenen Haushalt wohnt und einen Pflegegrad hat, Anspruch auf einen Umzugskostenzuschuss. Daher kann der Zuschuss von jeder anspruchsberechtigen Personen für den Umzug des gemeinsamen Hausstands beantragt werden. Der Höchstbetrag, der für die gleiche Maßnahme geleistet wird, beträgt aber 16.720,00 Euro, was die Zuschuss-Summe von 4 anspruchsberechtigten Personen entspricht.
Für den Fall, dass nicht alle Personen, die in dem Haushalt wohnen, der im Rahmen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme umgezogen werden soll, über eine Pflegestufe verfügen, sind die Kosten, die auf die Umzugsleistung der Gegenstände dieser nicht anspruchsberechtigen Personen entfallen, auch von dieser selbst zu bezahlen.
Bei gemeinsam genutzten Gegenständen kann es sich um solche handeln, die sich in typischer Weise gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden, wie beispielsweise der Küche, im Wohnzimmer. Sollten in dem umziehenden Haushalt Personen wohnen, die keinen Anspruch auf einen Zuschuß wegen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahmen haben, werden die Kosten für diese Gegenstände nur anteilig von der Pflegekasse übernommen.
Nein, die Höhe des Umzugskostenzuschusses von bis zu derzeit maximal 4180,00 Euro wird unabhängig von dem vorliegenden Pflegegrad geleistet.
Achtung, nicht alle Leistungen werden von der Pflegekasse bezahlt. Im Grundsatz werden nur die Umzugskosten für Leistungen bezahlt, die der Erleichterung der Pflege oder der Sicherung eines selbstständigen Lebenswandels dienen.
Von der Pflegekasse werden folgende, mit einem Umzug möglicherweise zusammenhängende Kosten nicht getragen:
Ja, unbedingt! Bevor Sie den Umzugsauftrag an die von Ihnen ausgewählte Umzugsspedition erteilen, raten wir unbedingt dazu, bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Bezuschussung wegen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme zu stellen.
Den Zuschuss können Sie vor Beginn der Maßnahme formlos bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Fügen Sie Ihrem Antrag eine Beschreibung der Maßnahme und den Kostenvoranschlag der Umzugsspedition Hertling bei, sowie alle erforderlichen Nachweise zur Begründung des Anspruchs auf einen Zuschuss.
Die Pflegekassen fordern meist nur ein Angebot an, um die Notwendigkeit und Höhe der Kosten zu prüfen.
Wie viel Zeit kann vergehen, bis der Antrag durch die Pflegekasse bearbeitet wird?
Die Pflegekasse hat 3 Wochen Zeit, um Ihren Antrag zu beantworten. Und sogar bis zu 5 Wochen, wenn der Medizinische Dienst eingeschaltet werden muss.
Was passiert, wenn die Pflegekasse die ihr zustehende Frist nicht einhält?
Dann gilt der beantragte Zuschuss als genehmigt, weil die Verfristung eine sogenannte Genehmigungsfiktion darstellt.
Muss ich den schriftlichen Bescheid der Pflegekasse abwarten, bevor die wohnumfeldverbessernde Maßnahme begonnen wird?
Ja! Warten Sie in jedem Fall den positiven schriftlichen Bescheid der Pflegekasse ab.
Mit wem wird der Umzugsvertrag abgeschlossen?
Der Umzugsvertrag wird zwischen der Person, die auf Grund einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme umziehen muss und der Umzugsfirma Hertling abeschlossen.
Rechnet Hertling den Umzugskostenvorschuss direkt an die Pflegekasse ab?
Ja, das ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Was ist für die bequeme Abrechnung durch die Umzugsfirma Hertling an die Pflegekasse notwendig?
Es muss ein positiver Bescheid der Pflegekasse für die Übernahme des Umzugskostenzuschusses vorliegen sowie eine Abtretungserklärung durch den Umziehenden an Hertling. Dann können die Umzugskosten durch Hertling direkt an die Pflegekasse abgerechnet werden.
Was ist, wenn die umziehenden Personen bei unterschiedlichen Pflegekassen sind?
Wenn zwei pflegebedürftige Personen im Rahmen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme umziehen, aber bei unterschiedlichen Pflegekassen versichert sind, werden die Umzugskosten von beiden Pflegekassen anteilig getragen.
Kann man den Zuschuss auch nachträglich beantragen?
Den Zuschuss können Sie auch rückwirkend erhalten – also auch dann, wenn der Umzug bereits vollzogen ist. Aber das kann mit vielen Hürden verbunden sein. Daher ist dringend auf eine Antragsstellung und Bestätigung der Bezuschussung vor Erteilung des Umzugsauftrags zu achten!
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Übernahme der Umzugskosten durch die Pflegekasse als Maßnahme einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme?
Ein direkter Rechtsanspruch auf einen Umzugskostenzuschuss ist nicht ausdrücklich geregelt. Die Entscheidung der Bezuschussung liegt im Ermessen der Pflegekasse. Aber die Pflegekassen erkennen einen alternativlosen Umzug in eine neue Wohnung, die die Pflege ermöglich oder die Pflegemöglichkeit deutlich verbessert meist als wohnumfeldverbessernde Maßnahme an.
Wo finde ich den aktuellen Wortlaut von § 40 Abs. 4 SGB XI?
An wen kann man sich für Fragen zum Thema „Umzugskostenzuschuss aufgrund einer Wohnumfeldverbesserung“ wenden?
Ihre Pflegekasse ist der Hauptansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema eines Zuschusses auf Grund einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
Aber auch Pflegestützpunkte und Wohlfahrtsverbände bieten zu diesem Thema Informationen an.