Auch unser Fahrpersonal muss regelmäßig die „Schulbank“ drücken!
Denn das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (abgekürzt mit BKrFQG bleibt es immer noch ein Zungenbrecher), sieht vor, dass das Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr sich regelmäßig weiterbilden muss. Der Weiterbildungspflicht wird durch die Absolvierung von 5 Schulungsmodulen im Zeitraum von 5 Jahren Genüge getan.
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